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Montag, 6. August 2012

Sicherer Online Shop? - Stresstest für den Online Shop

 

Stresstest für Ihren Online-Shop

 Erstmal definieren wir den Begriff Stresstest:

Was ist ein Stresstest?

Ein Stresstest ist ein Verfahren, welches prüfen soll wie Menschen und oder Maschinen in einer Situation der hohen Belastung reagieren werden.
Dabei wird beim Menschen die psychische und körperliche Belastung in größter Stresssituation gemessen.

Bei Maschinen misst und kontrolliert man, wie die Maschinen bei möglichen Worst-Case-Szenarien "arbeiten"werden. 

 

 

 

Warum führt man einen Stresstest durch?


Ein Stresstest ist wichtig, um Gefahren und Risiken frühzeitig zu erkennen, um somit rechtzeitig Vereinbarungen für die Sicherheit treffen zu können.

Stresstest für Online Shops?

Eine "Stresssituation" für Webseiten sind:
Abmahnung

Damit Verbunden sind natürlich Vertragsstrafen und einstweilige Verfügungen.

Aktuell gibt es wieder eine große Abmahnungswelle und zwar mahnen verschiedene Anwaltkanzleien auf Grund der Gesetzesänderung zum Thema"Button-Lösung" Online Shops ab.

Was kann man machen um seine Seite zu schützen?


  • man kann ein Jurastudium durchziehen :-) 
  • man kann aber auch einen Anwalt beauftragen, der die eigene Seite "Abmahnugssicher" macht

 

Welche Anwaltkanzleien führen solch einen Stresstest für Online Shops durch?

Ich habe im Netz unter den Keywords "Stresstest Online Shop" folgende Kanzleien gefunden, die diese Dienstleistung zu unterschiedlichen Preisen anbieten:

Diese Kanzlei bietet diesen Stresstest für die Buttonlösung für 150 Euro an!

Diese Kanzlei bietet ihren Service kostenlos an!


Meiner Meinung nach sollte man definitiv mit einem Anwalt zusammenarbeiten, denn Abmahungskanzleien die täglich "nur" Abmahnung raus schicken gibt es genug und diese Kanzleien finden immer irgendeinen Fehler auf der Webseite.


Freitag, 27. Juli 2012

Vermögensverfügung - Was ist eine Vermögensverfügung

 

Vermögensverfügung


 

Definition und Erklärung der Vermögensverfügung?


Eine Verfügung ist jedes freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen, welches unmittelbar einen Vermögensschaden beim Getäuschten oder bei einem bestimmten Dritten herbeiführt.[1]
Der Getäuschte müsste freiwillig[2], bewusst[3] und unmittelbar[4] gerade aufgrund des vom Getäuschten erregten Irrtums als dessen Werkzeug über das Vermögen verfügt haben.
aa)
Zunächst ist dabei zu klären, was unter dem Begriff des strafrechtlich geschützten Vermögens zu verstehen ist, da dieser umstritten und in seinen Randbereichen noch nicht abschließend geklärt ist.[5]

(1) Nach dem wirtschaftlichen Begriff der herrschenden Meinung, ist das Vermögen die Summe aller geldwerter Güter einer natürlichen oder juristischen Person, worunter sowohl legale wie illegale Güter fallen.[6]

(2) Demgegenüber steht der juristische Vermögensbegriff. Danach zählen zum Vermögen alle subjektiven Rechte einer Person ohne Rücksicht darauf, ob das Recht einen wirtschaftlichen Wert hat.[7]

(3) Nach der juristisch- ökonomischen Vermittlungslehre zählen zum Vermögen einer Person alle Wirtschaftsgüter, die ihr ohne rechtliche Missbilligung zukommen[8] oder die ihr unter dem Schutz der Rechtsordnung zu Gebote stehen.[9]

(4) Nach der Ansicht der personalen Vermögenstheorie wird das Vermögen als Grundlage der Persönlichkeitsentfaltung angesehen, wobei die Schadensfeststellung hauptsächlich durch die Minderung der wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten des Individuum und den personalen Interessen definiert wird.[10]

(5) Nach dem funktionalen Vermögensbegriff ist das Vermögen die Verfügungsmacht einer Person über die ihr rechtlich zugeordneten übertragbaren Güter.[11]
bb) Eine Vermögensverfügung müsste durch einen erregten Irrtum ausgelöst sein, welche sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt, wobei im Rahmen eines Verfügungsbegriffes eine tatsächliche Leistungserbringung nicht zwingend notwendig ist.[12]
cc) Zu allerletzt müsste der Getäuschte freiwillig und bewusst über das Vermögen verfügt haben.



[1] Maurach/Schröder/Maiwald, BT/I, §41 Rn 72.
[2] Küper, BT S. 384f.
[3] Wessels/Hillenkamp, BT/2 Rn 517.
[4] Fischer, § 263 Rn 45.
[5] Wessels/Hillenkamp, BT/2 Rn 530.
[6] BGHSt 2, 364, 656ff.
[7] Samson JA 1989, 510, 512.
[8] Cramer, JuS 1966, 475.
[9] Gutmann, MDR 1963, 5.
[10] Otto, Die Struktur des strafrechtlichen Vermögensschutzes 1970, S. 34 ff., 69.
[11] Wessels/Hillenkamp, BT/2 Rn 533.
[12] Wessels/Hillenkamp, BT/2 Rn 533.

Mittwoch, 18. Juli 2012

Abmahnungs-Beispiel: Abmahnung im Wettbewerbsrecht gegen eBay-Händler

Beispiel: Abmahnung gegen Ebay-Händler

Wenn man auf der Plattform Ebay als Händler aktiv ist, kann es leicht passieren, dass man eine Abmahnung erhält.

 

Unser Beispiel befasst sich mit dem Unternehmen:  

PrestigeLine24 GmbH





Der Abmahner: 
Die PrestigeLine24 GmbH (Sitz in Isernhagen) hat eine Anwaltskanzlei beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu schreiben.

Der Betroffene:
Ist ein Händler, welcher auf dem Internet-Portal eBay als Händler angemeldet ist und Waren an Privatkunden verkauft.

Begründet wird die Abmahnung mit einer Reihe von Verstößen gegen das
Widerrufsrecht durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.


  • Abgemahnte sind zur Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten.Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgefordert. Der angesetzte Gegenstandswert soll bei 30.000 € liegen.

Wichtig:
Abgemahnte sollten eine erhaltene Unterlassungserklärung nicht ohne die Prüfung eines Anwalts unterschreiben lassen.

Jedoch sollte man die Frist der Abmahnung nicht ignorieren, denn die Folge könnte sein:

  • einstweilige Verfügung

Was kann man als Abgemahnter unternehmen?

  • eine Anwaltskanzlei aufsuchen, welche sich mit IT-Recht befasst
  • sich im Internet Informationen über den Abmahner beschaffen (denn es gibt auch viele Betrüger)
  • wie im Beitrag schon erwähnt worden ist: NICHT sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Unterlassungserkläung sollte sich ein Anwalt anschauen.

Hier wieder ein paar Links zu guten IT- und Medienrecht Kanzleien:

Hier geht es zu einem anderem Abmahnungsfall <KLICK>