Mittwoch, 18. Juli 2012

Abmahnungs-Beispiel: Abmahnung im Wettbewerbsrecht gegen eBay-Händler

Beispiel: Abmahnung gegen Ebay-Händler

Wenn man auf der Plattform Ebay als Händler aktiv ist, kann es leicht passieren, dass man eine Abmahnung erhält.

 

Unser Beispiel befasst sich mit dem Unternehmen:  

PrestigeLine24 GmbH





Der Abmahner: 
Die PrestigeLine24 GmbH (Sitz in Isernhagen) hat eine Anwaltskanzlei beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu schreiben.

Der Betroffene:
Ist ein Händler, welcher auf dem Internet-Portal eBay als Händler angemeldet ist und Waren an Privatkunden verkauft.

Begründet wird die Abmahnung mit einer Reihe von Verstößen gegen das
Widerrufsrecht durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.


  • Abgemahnte sind zur Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten.Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgefordert. Der angesetzte Gegenstandswert soll bei 30.000 € liegen.

Wichtig:
Abgemahnte sollten eine erhaltene Unterlassungserklärung nicht ohne die Prüfung eines Anwalts unterschreiben lassen.

Jedoch sollte man die Frist der Abmahnung nicht ignorieren, denn die Folge könnte sein:

  • einstweilige Verfügung

Was kann man als Abgemahnter unternehmen?

  • eine Anwaltskanzlei aufsuchen, welche sich mit IT-Recht befasst
  • sich im Internet Informationen über den Abmahner beschaffen (denn es gibt auch viele Betrüger)
  • wie im Beitrag schon erwähnt worden ist: NICHT sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Unterlassungserkläung sollte sich ein Anwalt anschauen.

Hier wieder ein paar Links zu guten IT- und Medienrecht Kanzleien:

Hier geht es zu einem anderem Abmahnungsfall <KLICK>

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