Beispiel: Abmahnung gegen Ebay-Händler
Wenn man auf der Plattform Ebay als Händler aktiv ist, kann es leicht passieren, dass man eine Abmahnung erhält.Unser Beispiel befasst sich mit dem Unternehmen:
PrestigeLine24 GmbH
Der Abmahner:
Die PrestigeLine24 GmbH (Sitz in Isernhagen) hat eine Anwaltskanzlei beauftragt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu schreiben.
Der Betroffene:
Ist ein Händler, welcher auf dem Internet-Portal eBay als Händler angemeldet ist und Waren an Privatkunden verkauft.
Begründet wird die Abmahnung mit einer Reihe von Verstößen gegen das
Widerrufsrecht durch die Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
- Abgemahnte sind zur Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten.Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung entstandener Anwaltskosten aufgefordert. Der angesetzte Gegenstandswert soll bei 30.000 € liegen.
Wichtig:
Abgemahnte sollten eine erhaltene Unterlassungserklärung nicht ohne die Prüfung eines Anwalts unterschreiben lassen.
Jedoch sollte man die Frist der Abmahnung nicht ignorieren, denn die Folge könnte sein:
- einstweilige Verfügung
Was kann man als Abgemahnter unternehmen?
- eine Anwaltskanzlei aufsuchen, welche sich mit IT-Recht befasst
- sich im Internet Informationen über den Abmahner beschaffen (denn es gibt auch viele Betrüger)
- wie im Beitrag schon erwähnt worden ist: NICHT sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Unterlassungserkläung sollte sich ein Anwalt anschauen.
Hier wieder ein paar Links zu guten IT- und Medienrecht Kanzleien:
Hier geht es zu einem anderem Abmahnungsfall <KLICK>
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