Beispiel: Filesharing
Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.
Abgemahnte sollten die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch "modifizierte Unterlassungserklärungen" aus dem Internet.
Betroffene sollten
eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren!
Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit
verbunden hohe Kosten.
Was kann man bei Abmahnungen machen?
Erhält man als Internet-User eine Abmahnung, kann man sich beispielsweise der der IT-Recht-Plus Gmbh melden.
In der mit it-recht-plus arbeiten Vertragsanwälte, welche Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.
Es gibt natürlich noch eine Reihe anderer Anwälte.
Ich gebe euch zwei Alternativen, die sich unter anderem mit Filesharing befassen:
Alexander Schupp - www.kanzlei-kuettner.de
Prof. Dr. Ory - www.ory.de
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